Förderportal des Caritasverband für die Diözese Hildesheim e. V.

Im Rahmen des Revolvingfonds werden aus Bundesmitteln zinslose Darlehen an Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege vergeben. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt im Rahmen des Revolvingfonds Finanzmittel als zinsloses Darlehen für Fördermöglichkeiten der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung, die von der SozialBank treuhänderisch verwaltet und ausgeschüttet werden. Förderfähig sind überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Freien Wohlfahrtsverbände für:

Bitte beachten Sie: Krankenhäuser und Ausbildungsstätten an Krankenhäusern können aus diesem Bundesmittelkreditfonds nicht gefördert werden. Ebenso ist eine Darlehensgewährung zum Zwecke der Umschuldung oder für die laufende Wirtschaftsführung ausgeschlossen.

Aktuell sind Kredite bis zu 1 Mio. € möglich. Anträge müssen über den DiCV eingereicht werden.