Förderportal des Caritasverband für die Diözese Hildesheim e. V.

Mitarbeitende, deren Angehörige sowie Personen außerhalb der BASF können einen Antrag auf eine Beihilfe stellen, sofern eine finanzielle Notlage besteht und andere Sozialleistungen bereits ausgeschöpft wurden. Beihilfen können von Einzelpersonen beantragt werden, nicht von Vereinen oder Organisationen. Eine Unterstützung setzt eine finanzielle Notlage und Bedürftigkeit voraus. Ein konkreter Anlass und damit Unterstützungszweck ist nachzuweisen. Erst wenn die Möglichkeiten öffentlicher Unterstützung, beispielsweise durch Sozialleistungsträger, ausgeschöpft sind, können Sie einen Antrag auf Beihilfe stellen. Eine Kommission der BASF Stiftung prüft und entscheidet über den Antrag.