Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine Förderung für Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung beantragen. Mit der Förderung stärkt das Bundesumweltministerium Angebote für Verbraucherinnen und Verbrauchern, um Produkte zu reparieren anstatt sie zu entsorgen und neu zu kaufen. In der ersten Förderrunde stellt das BMUV mehr als drei Millionen Euro Fördermittel für gemeinnützige Vereine zur Verfügung. Die Anstiftung, Initiatorin und Betreiberin des Netzwerks Reparatur-Initiativen in Deutschland, erhält die Fördermittel durch das BMUV zur Ausreichung an die gemeinnützigen Reparaturinitiativen.
Es ist davon auszugehen, dass eine Mitgliedschaft im netzwerk Voraussetzung für ein Förderung ist.