Es werden gemeinnützige Organisationen unterstützt, die genau wissen, wo Hilfe gebraucht wird, damit Menschen in Notsituationen zu ihrem Recht kommen. Es gibt 3 Förderbereiche:
„Access to justice“: Qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung für Betroffene, wenn adäquate, rechtzeitige, ausreichende und praktikable öffentliche Unterstützung fehlt. Gefördert werden beispielsweise Frauenberatungsstellen und Organisationen im Bereich Opfer- und Kinderschutz.
„Legal Empowerment“: Es können sich Organisationen und Multiplikator:innen – etwa Mitarbeitende aus Richter- und Staatsanwaltschaft oder von Beratungsstellen und Kriminalbehörden – zu faktischen Hürden beim Rechtsschutz weiterbilden oder Hilfsangebote verbreitern, die letztlich den Rechtszugang für Betroffene erleichtern.
„Community Engagement“: Die CMS Stiftung fördert daher bundesweit gemeinnützige Initiativen wie die Law Clinics, in denen Jura-Studierende bedürftige Menschen ehrenamtlich in verschiedenen Rechtsfragen beraten – und gleichzeitig einen Praxisbezug erhalten. Dabei fördern wir Engagement nicht nur finanziell, sondern auch durch Vernetzung: Beim Programm CMSengage! beraten Anwält:innen ehrenamtlich gemeinnützige Organisationen in vielerlei Rechtsfragen, vermittelt durch die CMS Stiftung.