Ab sofort lobt die Stiftung jährlich 3 x 2.000 Euro, also insgesamt 6.000 Euro, für Projekte aus. Zur Bewerbung geeignet sind innovative, zukunftsweisende, digitale und analog gestaltete Projekte. Antragsberechtigt sind Fachstellen, Einrichtungen und Initiativgruppen z.B. Vereine, Stiftungen, Schulen, Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen. Die Projekte können neu konzipiert werden, aber auch schon bestehen und weiterentwickelt werden, z.B. ein analoges in ein digitales Präventionsprojekt. Die Projektumsetzung soll mit dem 2.000-Euro-Förderbetrag realisierbar sein und sich mit den Themenfeldern Kinderschutz und Kinderrechte beschäftigen. Antragsprojekte, bei denen Kinder und Jugendliche alters- und entwicklungsgerecht beteiligt werden.