Förderportal des Caritasverband für die Diözese Hildesheim e. V.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hilft als Förderstiftung dort, wo Eigentümer nicht in der Lage sind, den Erhalt eines Denkmals alleine zu bewältigen. Sie fördert dabei bevorzugt Denkmale im Besitz von Privatpersonen, privaten Einrichtungen, Fördervereinen, Kirchengemeinden und Kommunen, um die Eigentümer bei der anspruchsvollen Aufgabe, historische Bausubstanz zu erhalten, zu unterstützen. Ihre Mittel sollen nicht vordringlich dazu dienen, die öffentliche Hand von ihrer Verantwortung für die Pflege und Zukunftssicherung unseres Kulturerbes zu entheben.

Grundsätzliche  Voraussetzung für eine Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die positive Bewertung des Denkmals durch die zuständigen Fachbehörden. Über Höhe und  Umfang einer Förderung entscheidet die Stiftung alleine und unabhängig. Die Beteiligung an den Kosten erfolgt nicht nach festen Prozentsätzen, vielmehr wird jede Fördersumme für konkret geplante Maßnahmen innerhalb eines Jahres bewilligt. 

Wenn Sie Förderung für Ihr Denkmal beantragen wollen, freuen wir uns auf Ihre postalische Antragstellung, die jährlich bis zum 31. August erfolgen kann. Für hochwassergeschädigte Denkmale kann Hilfe ganzjährig beantragt werden.

Wir bitten um telefonische Kontaktaufnahme vor der Antragstellung.