Kinderschutz als Stiftungszweck
Die Deutsche Kinderschutzbund-Stiftung will mit ihrer Arbeit zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen beitragen. In ihrer Satzung sind vier Verwendungszwecke der Gelder festgelegt:
Gezielte Mittelvergabe durch Förderschwerpunkte
Kinderschutzinitiativen können Anträge auf Unterstützung bei der Deutscher Kinderschutzbund-Stiftung stellen. Ein neunköpfiges Kuratorium, das sich aus Praktikern der Kinderschutzarbeit und unabhängigen Wissenschaftlern zusammensetzt, beschließt die Mittelvergabe. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet jeweils im Herbst über die bis zum 1. Juni eines Jahres eingegangenen Anträge.