Wir fördern zeitlich begrenzte Projekte, die noch nicht begonnen haben. Bei Anschubfinanzierungen und in weiteren begründeten Fällen ist eine Unterstützung über mehrere Jahre möglich. Sie können bis zu 50 Prozent der Ausgaben für ein Projekt, das einen oder mehrere der Förderzwecke Kirche, Bildung und Soziales erfüllt, beantragen. Voraussetzung ist, dass das Projekt im Fördergebiet der Klosterkammer realisiert wird. Baukosten werden im sozialen Bereich nicht gefördert. Die Antragsfristen gelten für Förderanträge über 50.000€