Die Miriam Kaldenbach Stiftung unterstützt nach Antrag verschiedene schulische und außerschulische Förderbereiche finanziell. Zu diesen Förderbereichen zählen für Schülerinnen und Schüler:
Hinweis: Förderberechtigt sind Schülerinnen und Schüler nur dann, wenn deren Erziehungsberechtige keine anderweitige Unterstützung beziehen bzw. beziehen können.
Auch Lehrerinnen und Lehrer können einen Antrag auf Bezuschussung bzw. Kostenübernahme von außerunterrichtlichen Aktivitäten (z.B. AGs, Projekte, Ausflüge usw.) und von Sprachpreisen (z.B. im Rahmen des Abiturs) stellen.