Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Menschen aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, die ein Vorhaben in Trägerschaft
einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in einer Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohnern
durchführen wollen. Neulandsucher*innen sind Menschen, die in den ländlichen Räumen unkonventionelle Wege gehen, die anpacken, Gemeinschaft stiften, die Nachbarschaften zusammen bringen und Kultur fördern und die die Zukunft vor Ort gestalten.
Es können bis zu 5.000€ zur Förderung einer Projektidee vergeben werden.