Gemeinwohl stärken, Freiwilligkeit fördern – das sind die zentralen Ziele des Programms „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements“.
Dieses Engagement ist für unser Land von großer Bedeutung, denn es sichert den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft und schafft demokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Menschen, die die Gestaltung ihres Lebensumfeldes in die eigenen Hände nehmen, stellen fest: Freiwilliger Einsatz macht Spaß, schafft Kontakte und steigert die Lebensqualität.
Darüber hinaus gewährt das Land Niedersachsen beispielsweise nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements freiwillige Leistungen, um die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen zu verbessern und in diesem Zusammenhang neben den traditionellen Engagementformen in gewachsenen Vereins- und Verbandsstrukturen die Entfaltung neuen, projektbezogenen Engagements verstärkt zu fördern. Gefördert werden Einrichtung und Betrieb der Freiwilligenagenturen, -börsen und -zentren.
Mögliche Zuwendungsempfänger sind Freiwilligenagenturen, -börsen und -zentren, die in Form einer natürlichen oder juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts geführt werden, die im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements tätig sind.
Die entsprechenden Förderrichtlinien sind hier hochgeladen.