Förderportal des Caritasverband für die Diözese Hildesheim e. V.

Mit der Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen, die der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft dienen sollen. Es werden auch Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.

Anträge können gestellt werden von Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüssen als juristische Personen des öffentlichen Rechts, von sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und von gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts.

Es gibt keine Antragsfristen, so dass Zuwendungen jederzeit beantragt werden können.

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Anteilfinanzierungen zur Projektförderung gewährt. Die notwendigen Personal- und Sachausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt. Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Richtlinie mit der verlängerten Geltunsdauer (31.12.2026) ist hier hochgeladen. Die ursprüngliche Bezugsrichtlinie findet sich auf der verlinkten Homepage des Landesamtes.