Förderportal des Caritasverband für die Diözese Hildesheim e. V.

dieses Jahr profitieren die Bürgerstiftungen im Norden für Projekte gegen Einsamkeit von der NDR Spendenaktion „Hand in Hand für Norddeutschland“.

Es gibt Möglichkeiten mit entsprechenden Projekten gegen Einsamkeit von der Förderung zu profitieren, auch wenn eine Projektträgerschaft nicht direkt bei einer Bürgerstiftung liegt:

.

Aus den anhängenden Förderrichtlinien:

Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind Bürgerstiftungen mit Sitz in einem der fünf Bundesländer, die Anträge für eigene Projekte oder in Kooperation mit Initiativen, die sie nterstützen möchten, einreichen können. Gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen können sich auch direkt bewerben, wenn sie durch ehrenamtliches Engagement geprägt sind und das Projekt zu den Förderzwecken passt.“

Wenn man ein passendes Projekt hat, dann ist es sicherlich empfehlenswert mit der lokalen Bürgerstiftung zu einer möglichen Antragsstellung Kontakt aufzunehmen, auch wenn ein Antrag prinzipiell direkt ohne Kooperation mit einer Bürgerstiftung gestellt werden kann.

Anträge können bis einschließlich Januar 2025 gestellt werden; die Förderhöhe beträgt in der Regel zwischen 500€ und 25.000€. Zum Fördergebiet gehört unser gesamtes Bistum mit der Ausnahme des Bundeslandes Bremen.

Antragsportal:

https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/user/register

Allgemeine Informationen:

https://www.buergerstiftungen.de/hand-in-hand-fuer-norddeutschland