Gemeinnützige Institutionen, Verbände oder Vereine können jeweils bis 1. Oktober des laufenden Jahres Förderanträge stellen. Zum Jahresende entscheidet der Stiftungsbeirat darüber, wer im kommenden Jahr Fördergelder erhält. Alle Umweltprojekt-Ideen sind willkommen, egal, ob Schulhofbegrünung, Renaturierung von Kleingewässern, Artenschutzvorhaben oder Umweltbildungsprojekte. Wir empfehlen allen interessierten Einrichtungen, vor Einreichung eines Förderantrages telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen. Im persönlichen Gespräch lässt sich oft besser herausfinden, ob ein Antrag wirklich förderfähig ist und wie hoch die Chancen für eine finale Auswahl sind.
Förderung im Großraum Hamburg und an Standorten des Unternehmens.